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Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MAIER FENDLER CONSULTING GmbH, Am Hüßelhus 11, 21077 Hamburg (nachfolgend: “MFC” genannt) gegenüber Unternehmern

● 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die MAIER FENDLER CONSULTING GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MAIER FENDLER CONSULTING GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit MAIER FENDLER CONSULTING GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MAIER FENDLER CONSULTING GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

● 2 Leistungen von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Beratungs- und Coachingdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MAIER FENDLER CONSULTING GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(1.1) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs- /Werbemaßnahme durch MAIER FENDLER CONSULTING GmbH vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MAIER FENDLER CONSULTING GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH unberührt.

(4) Der Kunde muss MAIER FENDLER CONSULTING GmbH jeweils unverzüglich und für MAIER FENDLER CONSULTING GmbH kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login- Daten (z. B. die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur Facebook- Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH auf Nachfrage erfahren kann.

(5) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MAIER FENDLER CONSULTING GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(6) In Bezug auf die von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MAIER FENDLER CONSULTING GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(8) Die vereinbarte Vergütung von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(9) Sofern MAIER FENDLER CONSULTING GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung Domains / Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

(10) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landeseiten und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und MAIER FENDLER CONSULTING GmbH erforderlichenfalls Änderungen mitzuteilen.

(11) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde MAIER FENDLER CONSULTING GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

(12) Die bei MAIER FENDLER CONSULTING GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

● 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen MAIER FENDLER CONSULTING GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

● 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MAIER FENDLER CONSULTING GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MAIER FENDLER CONSULTING GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MAIER FENDLER CONSULTING GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist MAIER FENDLER CONSULTING GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MAIER FENDLER CONSULTING GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil- ) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

● 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ist anders lautend. Eine MAIER FENDLER CONSULTING GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MAIER FENDLER CONSULTING GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MAIER FENDLER CONSULTING GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Der Vorgang der Zahlung kann, wenn vereinbart, über einen Zahlungsanbieter abgewickelt werden. Zahlungsanbieter fungieren hierbei jedoch ausschließlich als Zahlungsabwickler der MAIER FENDLER CONSULTING GmbH und stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu dem Kunden. Der Vertag über die Erbringung der Leistung und die hierfür anfallende Vergütung wird ausschließlich zwischen dem Kunden und der MAIER FENDLER CONSULTING GmbH geschlossen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

● 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag jeweils zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen. Dies betrifft nicht einmalig angefallene Setup-/Einrichtungsgebühren.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen. (4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

● 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MAIER FENDLER CONSULTING GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MAIER FENDLER CONSULTING GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MAIER FENDLER CONSULTING GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MAIER FENDLER CONSULTING GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MAIER FENDLER CONSULTING GmbH in Verzug, ist MAIER FENDLER CONSULTING GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MAIER FENDLER CONSULTING GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

● 8 Erfüllung

(1) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MAIER FENDLER CONSULTING GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MAIER FENDLER CONSULTING GmbH, innerhalb einer angemessenen Frist, Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist MAIER FENDLER CONSULTING GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH unberührt.

● 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MAIER FENDLER CONSULTING GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH (z.B. auf Facebook oder in Gruppen Calls) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH zu wahren. MAIER FENDLER CONSULTING GmbH ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

(3) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH entfernt der Kunde eine über MAIER FENDLER CONSULTING GmbH abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen MAIER FENDLER CONSULTING GmbH und dem Kunden.

● 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass MAIER FENDLER CONSULTING GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MAIER FENDLER CONSULTING GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

● 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MAIER FENDLER CONSULTING GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MAIER FENDLER CONSULTING GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

● 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der MAIER FENDLER CONSULTING GmbH anderweitig eingeräumt.

● 13 Haftung

(1) MAIER FENDLER CONSULTING GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MAIER FENDLER CONSULTING GmbH nur

1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MAIER FENDLER CONSULTING GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

● 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an MAIER FENDLER CONSULTING GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern MAIER FENDLER CONSULTING GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

● 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MAIER FENDLER CONSULTING GmbH.

AGB Stand: 01.02.2022

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